
Lehramt für Sonderschulen
Das Lehramt für Sonderschulen kann sowohl grundständig als auch im Rahmen eines Aufbaustudiums studiert werden. Die Ausbildung erfolgt in zwei Studienabschnitten:
Das grundständige Studium
Der erste Studienabschnitt wird in ein Fundamentum (1. und 2. Semester) und ein Hauptstudium (3. und 4. Semester) gegliedert. In diesem Abschnitt studieren Sie nach den Vorgaben des Lehramts für Grund- und Hauptschulen.
Den zweiten Studienabschnitt vom 5. bis zum 8. Semester können Sie nur an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg bzw. an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg (Außenstelle Reutlingen) studieren.
Im zweiten Studienabschnitt müssen Sie sich zwei dieser sonderpädagogischen Fachrichtungen aussuchen:
- Blinden- und Sehbehindertenpädagogik
- Hörgeschädigtenpädagogik
- Geistigbehindertenpädagogik
- Körperbehindertenpädagogik
- Pädagogik der Lernförderung
- Sprachbehindertenpädagogik
- Pädagogik der Erziehungshilfe
Mit der Wahl Ihrer sonderpädagogischen Fachrichtung ist zum Teil auch Ihr Studienort bereits festgelegt, da z.B. Blinden- und Sehbehindertenpädagogik nur an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg studiert werden kann. Genauere Details finden Sie in der PDF-Datei unten.
Aufbaustudiengang
Für den Aufbaustudiengang können Bewerberinnen und Bewerber nach einer ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Berufliche Schule oder mit einem Diplomabschluss zugelassen werden. Die Regelstudienzeit umfasst 4 Semester und die Inhalte entsprechen dem zweiten Studienabschnitt des grundständigen Studiums (s.oben).
Die Sonderschule stellt sich hier mit ihrem Profil vor.
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Interessiert? Hier können Sie sich über unsere Datenbank direkt zu Ihrem Studiengang durchklicken.